Richtlinien zur Wiederaufnahme des Trainings im Jugendbereich

Liebe Fußballerinnen und Fußballer, liebe Trainerinnen und Trainer, liebe Eltern,

das Corona-Virus hat uns immer noch fest im Griff. Umso schöner als gestern die Meldung kam, dass die ersten Lockerungen folgen und wir das Training im Jugendbereich wieder aufnehmen zu können. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Beteiligten die aktuellen kommunalen Regelungen sowie die Corona- Schutzverordnung NRW zwingend beachten.

Bezogen auf die Wiederaufnahme des Trainings im Jugendbereich auf unserem Sportplatz in Hohne legt der FC Grün-Weiß Lengerich e. V. folgende Richtlinien vor:

Die Richtlinien sind zwingend von allen Personen einzuhalten, die sich im Rahmen des Trainings am Sportplatz in Hohne aufhalten. Bitte seid euch eurer Verantwortung bewusst. Über allem steht die Vermeidung von Infektionen, darüber hinaus kann der Verstoß gegen die Maßnahmen zu teuren Geldstrafen für einzelne Personen sowie den Verein führen.

1. Allgemeines

• Wir bitten alle Besucher*innen sich zu gedulden und dem Sportplatz aktuell noch fern zu bleiben. Eltern, die ihre Kinder zum Sportplatz bringen, mögen diese bitte weitestgehend “springen lassen” und nicht auf das Gelände begleiten. Dies gilt auch bei der Abholung.
• Bei Betreten oder Verlassen des Sportgeländes ist aufeinander Rücksicht zu nehmen. Der Mindestabstand (1,5 Meter) ist auch einzuhalten, wenn sich „die Wege kreuzen“.
• Das Betreten des Sportplatzes und die Teilnahme am Training ist für alle Beteiligten nur bei corona-symptomfreien Gesundheitszustand zulässig. Typische Symptome sind Husten, Fieber, Atemnot und sämtliche Erkältungssymptome.
• Personen, die zur Risikogruppe gehören und Angehörige von Risikogruppen müssen selber entscheiden, ob sie auf eigene Gefahr am Training teilnehmen möchten.
• Zwischen den verschiedenen Personen und Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf der Sportanlage unter freiem Himmel treiben, ist ein dauerhafter Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
• Die Umkleidekabinen und die Duschen bleiben weiterhin geschlossen. Auch der Sozialraum darf nicht genutzt werden. Die Toilettenanlagen sind geöffnet.
• Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
• Die bekannten Hygieneregeln sind von allen sich auf dem Sportgelände befindenden Personen einzuhalten. Eine Anpassung der Hinweisschilder wird zeitnah erfolgen und am Sportplatz aushängen.

2. Trainingsbetrieb

• Gemäß § 9 Absatz 1 CoronaSCHVO können Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen den Sportplatz Hohne nutzen.

              o Darunter fallen auch die vereinssportlichen Angebote, wie z.B. Jugendfußball.

• Die Ausbildungs- und/oder Aufsichtspersonen haben darauf zu achten, dass ein Abstand von 2,5 Metern zur Mittellinie eingehalten wird, sofern sich eine zweite Trainingsgruppe auf der Rasenfläche befindet.
• Den Eltern ist der Aufenthalt auf dem Sportgelände während des Trainings aktuell noch untersagt.
• Vermeidbare Körperkontakte wie Abklatschen, gemeinsames Jubeln etc. sind untersagt.
• Das Spucken und Naseputzen auf dem Rasen ist untersagt.
• Nach dem Training ist das Sportgelände zeitnah zu verlassen.

Sämtliche Anliegen und Anfragen rund um das Thema Corona sind an unsere zentrale Mailadresse [email protected] zu richten.